Gesetzesartikel
Art. 52f AHVV – Anrechnung der Erziehungsgutschriften
4 Entscheide, in denen Art. 52f AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- Vater klagt auf alternierende Obhut bei annähernd gleicher Betreuung: Bundesgericht weist Beschwerde teilweise gut und verweist zur Anordnung der alternierenden Obhut sowie hälftigen Aufteilung der AHV-Erziehungsgutschriften (Art. 52f AHVV, Art. 298 Abs. 2 ZGB)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Versicherungszeiten in Deutschland und Österreich verlangt Anrechnung dieser Zeiten bei der Berechnung der schweizerischen Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei der innerstaatlichen Rentenberechnung (Art. 4–5 VO 883/2004)
- Tochter beansprucht Betreuungsgutschriften für Mutter im Pflegeheim: Gutschriften verneint, da Betreuung primär durch Heimpersonal geleistet (Art. 29septies Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.