Gesetzesartikel
Art. 52 BGG – Zusammenrechnung
4 Entscheide, in denen Art. 52 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeber kürzt Lohn während behördlicher Betriebsschliessung wegen Coronavirus: Kein Annahmeverzug, da Schliessung objektiver Grund im Sinne von Art. 91 OR; Lohnfortzahlungspflicht nach Art. 324 Abs. 1 OR entfällt
- Chemielaborantin kündigt interkommunale Anstalt wegen Leistungsmängeln: ordentliche Kündigung rechtmässig, Entschädigung verneint (Art. 336a Abs. 2 OR)
- Arbeitgeberin klagt gegen Entschädigung wegen sexueller Belästigung nach Gleichstellungsgesetz: Streitwert überschreitet Grenze, Beschwerde abgewiesen (Art. 74 Abs. 1 lit. a BGG)
- Klagenhäufung bei Küchenlieferung: Streitwerte werden zusammengerechnet, Handelsgericht zuständig trotz einzelner Ansprüche unter CHF 30'000 (Art. 90 und 93 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.