Gesetzesartikel
Art. 5 StromVG – Netzgebiete und Anschlussgarantie
4 Entscheide, in denen Art. 5 StromVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stromnetzbetreiber fordert Netzkostenbeitrag für Leistungserhöhung: Netzanschlussverhältnis im Bereich der Grundversorgung ist öffentlich-rechtlich, Zivilgerichte nicht zuständig (Art. 1 lit. a ZPO)
- Photovoltaikanlagenbetreiber darf Messdienstleister frei wählen: Messwesen gehört nicht zum Netzbetrieb, Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV schützt Wahl des Vertragspartners
- Stromkunde klagt gegen Überwälzung von Konzessionsgebühr und Kosten für öffentliche Beleuchtung: Überwälzung der Beleuchtungskosten zulässig, Konzessionsgebühr mangels gesetzlicher Grundlage nicht (Art. 127 Abs. 1 BV)
- Gemeinderat darf Tarife privater Stromnetzbetreiberin nicht genehmigen: Abschliessende Bundesregelung (Art. 49 BV; Art. 5 ff. StromVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.