Gesetzesartikel
Art. 5 NHG – Inventare des Bundes von Objekten mit nationaler Bedeutung
4 Entscheide, in denen Art. 5 NHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Anwohner beantragen Unterschutzstellung der Stammerau und Aufhebung des Gestaltungsplans: Kein einklagbarer Anspruch auf Planungszone trotz ISOS-Erfassung (Art. 21 Abs. 2 und Art. 27 RPG)
- Kantonische Ausscheidung einer Deponiezone im BLN-Schutzgebiet Zugersee: Schwere Beeinträchtigung der glazialen Landschaft und fehlende UVP im Sondernutzungsplanverfahren (Art. 6 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 VBLN und Art. 5 Abs. 3 UVPV)
- Gemeinde Flims plant Fusswegverbindung zwischen Unterwaldhaus und Flims-Waldhaus: Planfestsetzung und Rodungsbewilligung rechtmässig trotz Einwänden der Grundeigentümer (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Baugesuch für dreiteiligen Bankneubau in Sarnen: Bauabschlag verweigert wegen schwerwiegender Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung ohne gleichwertiges nationales Eingriffsinteresse (Art. 6 Abs. 2 NHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.