Gesetzesartikel
Art. 5 LugÜ: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 5 LugÜ eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Niederländische Offene Handelsgesellschaft bestreitet Kaufpreisforderung: Erfüllungsort bei Holschuld ist Abholort am Sitz des schweizerischen Verkäufers in U.________ (Art. 5 Nr. 1 LugÜ)
- Schweizer Verbraucher klagt gegen deutsche Bank in Zürich: Keine internationale Zuständigkeit nach Art. 15 Abs. 1 lit. c LugÜ, weil Banktätigkeit nicht auf Schweiz ausgerichtet war
- Tochtergesellschaften klagen negativ gegen Grosshändler: Zuständigkeit des Berner Handelsgerichts bejaht, da strategischer Entscheid im Konzernzentrum Biel getroffen wurde (Art. 5 Ziff. 3 LugÜ)
- Zuständigkeit bei Rückversicherungsvertrag ohne Gerichtsstandsklausel: Erfüllungsort am Sitz des Rückversicherers (Art. 5 Ziff. 1 Bst. b LugÜ)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.