Gesetzesartikel
Art. 49ter AHVV – Beendigung und Unterbrechung der Ausbildung
4 Entscheide, in denen Art. 49ter AHVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater mit Invalidenrente beantragt Rückzahlung der Kinderrente für Tochter in Zweitausbildung: Anspruch besteht trotz abgeschlossener Erstausbildung und fehlender zivilrechtlicher Unterhaltspflicht (Art. 35 Abs. 1 IVG)
- Ausbildungszulagen bei Unterbruch durch Praktikum und Rekrutenschule: Kumulation der Fristen nach Art. 49ter Abs. 3 AHVV ausgeschlossen
- Kinderrente bei zweijährigem Praktikum: Ausbildung endet nach einem Jahr, Anspruch erlischt (Art. 35 Abs. 1 IVG)
- Familienausgleichskasse verliert: Hochbauzeichner-Praktikum nach gescheiterter Lehrabschlussprüfung gilt als Ausbildung (Art. 49bis AHVV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.