Gesetzesartikel
Art. 49 KVG – Tarifverträge mit Spitälern
4 Entscheide, in denen Art. 49 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kanton Basel-Stadt setzt SwissDRG-Baserate für St. Claraspital fest: Einbezug von Geburtshäusern ins Benchmarking verstösst gegen Art. 49 Abs. 1 KVG (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Klinik verlangt Kantonsbeitrag für Patienten, die 2011 eingetreten und 2012 ausgetreten sind: Anspruch besteht nur für Behandlung ab 1. Januar 2012 nach pro-rata-Berechnung (Art. 41 Abs. 1bis i.V.m. Art. 49 und Art. 49a KVG)
- Krankenkassen kritisieren hoheitliche Festsetzung der Spitaltarife 2016 im Kanton Schwyz: Teuerungszuschlag unzulässig, Baserate auf Fr. 9'772.- korrigiert (Art. 49 Abs. 1 KVG)
- Schwyzer Spitäler fordern kostenbasierte Festsetzung des TARMED-Taxpunktwerts auf Fr. 1.22: Fehlende Transparenz der ITAR_K-Kostenausweise führt zur Ablehnung, Mindestgeltungsdauer bis 31.12.2017 wird aufgehoben (Art. 47 Abs. 1 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.