Gesetzesartikel
Art. 48 BVV: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 48 BVV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Teilliquidation einer Gemeinschaftsstiftung: Kleinstanschlüsse einzubeziehen, Schwankungsreserve Rentnerbestand unbegründet (Art. 53b Abs. 1 lit. c BVG, Art. 53d Abs. 1 BVG, Art. 65b BVG, Art. 48 BVV 2)
- Pensionskasse verzichtet bei Teilliquidation auf Rückstellung: Contribution Agreement ersetzt keine Bilanzreserve, Beschwerde gutgeheissen (Art. 65 Abs. 1 BVG)
- Pensionskasse hebt Altersguthaben-Zins auf null: Aufsichtsbehörde greift wegen Unverhältnismässigkeit ein (Art. 62 Abs. 1 lit. d BVG)
- Teilliquidation der Pensionskasse: Legitimation des Arbeitgebers und Rechtmässigkeit der Kürzung des Rentendeckungskapitals bei Unterdeckung (Art. 53d Abs. 6 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.