Gesetzesartikel
Art. 47 RPV – Berichterstattung gegenüber der kantonalen Genehmigungsbehörde
4 Entscheide, in denen Art. 47 RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kantonische Ausscheidung einer Deponiezone im BLN-Schutzgebiet Zugersee: Schwere Beeinträchtigung der glazialen Landschaft und fehlende UVP im Sondernutzungsplanverfahren (Art. 6 Abs. 2 NHG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 VBLN und Art. 5 Abs. 3 UVPV)
- Gemeinde hebt Quartierplanpflicht im Zonenplan auf, um Siedlungserneuerung zu fördern: Planänderung widerspricht Grundsatz der Planbeständigkeit und Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen (Art. 21 Abs. 2 RPG)
- Eigentümer errichtet Biotop in Landwirtschaftszone: Vorinstanz verweigert Rückbau wegen geplanter Gartenzone; Bundesgericht hebt Entscheid auf, weil Gartenzone keine rechtmäßige Schutzzone ist (Art. 17 RPG)
- Gemeinde Pratteln und Bauherren beantragen Genehmigung von Quartierplanvorschriften für Einkaufszentren Geisseler und Grüssen 4a: Keine sichere Hauptzufahrtsachse für Velofahrer vom Dorfzentrum zum Gebiet Grüssen führt zur Ablehnung (Art. 20 RPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.