Gesetzesartikel
Art. 46 VStrR – Beschlagnahme: Gegenstand
4 Entscheide, in denen Art. 46 VStrR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kontoinhaberin beantragt Siegelung edierter Bankunterlagen im Steuerstrafverfahren: Entsiegelungsverfahren zwingend einzuleiten, da konkrete Anhaltspunkte für Kontenverbindungen bestehen (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Vier in Panama domizilierte Firmen beantragen Siegelung von bei Dritten sichergestellten Unterlagen: Kein Gewahrsam und unzureichende Substantiierung führen zur Ablehnung des Siegelungsbegehrens (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Eidgenössische Steuerverwaltung beantragt Entsiegelung von Steuerunterlagen der A. AG: Kein hinreichender Tatverdacht und fehlender Deliktskonnex führen zur Abweisung (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- ESTV erhält elektronisch edierte Bankunterlagen von Bank E.: Abspeichern auf Datenträger und Versiegelung sind zulässiger Teil der Sicherstellung, Entsiegelungsgesuch ist neu zu prüfen (Art. 46 Abs. 1 lit. a, Art. 47 Abs. 1 und Art. 50 VStrR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.