Gesetzesartikel
Art. 45 StG: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 45 StG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger verkauft landwirtschaftliche Grundstücke ohne Bewilligung nach bäuerlichem Bodenrecht: Anspruch auf steuerliches Privileg für Grundstückgewinnsteuer wird wegen Rechtsmissbrauchs verneint (Art. 2 Abs. 2 lit. c BGBB)
- Getrennt besteuerte Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge und alternierender Obhut: Unterhaltsbeiträge nach Art. 45 Abs. 1 lit. c StG/SG schliessen Kinderabzug nach Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG aus (Art. 48 Abs. 1 lit. a al. 2 Satz 1 StG/SG)
- Eheleute veräussern landwirtschaftliches Grundstück nach Aufgabe der Tätigkeit: Privilegierung nach § 27 Abs. 4 StG/AG zulässig, da Grundstück bis zur Parzellierung landwirtschaftlich nutzbar blieb und Behörde Zustimmung erteilte (§ 27 Abs. 4 StG/AG)
- Eheleute leben ab Januar 2011 getrennt: Unterhaltsbeiträge für Januar bis August 2011 sind steuerlich abziehbar, obwohl noch ein gemeinsames Konto geführt wird (Art. 9 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.