Gesetzesartikel
Art. 436 StPO – Entschädigung und Genugtuung im Rechtsmittelverfahren
4 Entscheide, in denen Art. 436 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Öffentliche Aufforderung zur Tötung des türkischen Präsidenten auf Transparent: Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen auch bei Auslandstat (Art. 259 Abs. 1 StGB)
- Verurteilter beantragt nach EGMR-Urteil zusätzliche Genugtuung für ungesetzlichen Freiheitsentzug: Revision nach Art. 122 BGG umfasst nur nicht-finanzielle Nachteile, finanzielle Abgeltung durch EGMR schliesst nationale Entschädigung aus (Art. 122 lit. b BGG)
- Privatklägerin klagt wegen Äusserung 'Die spinnt!' im Schlichtungsverfahren: Ehrverletzung nicht gegeben, Strafverfahren rechtmässig eingestellt (Art. 173 StGB)
- Entschädigung amtlicher Verteidiger: Reduzierter kantonaler Tarif gilt unabhängig vom Prozessausgang (Art. 135 Abs. 1 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.