Justizze.

Die Schweizer Rechtsdatenbank mit KI.

Justizze. Art. 43 RPV

Gesetzesartikel

Art. 43 RPV – Altrechtliche gewerbliche Bauten und Anlagen (Art. 37 a RPG)

4 Entscheide, in denen Art. 43 RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.