Gesetzesartikel
Art. 43 BGG – Ergänzende Beschwerdeschrift
4 Entscheide, in denen Art. 43 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Invaliditätspensionärin beantragt Übernahme von Kinderkrippenkosten als Krankheits- und Behinderungskosten: Kein Anspruch, da Aufzählung in Art. 14 Abs. 1 lit. b ELG abschliessend ist
- FIFA-Funktionär aus Nicaragua wird an die USA ausgeliefert: Keine Strafbarkeitsbedingung durch fehlende Klage, keine willkürliche US-Zuständigkeit, Vorrangentscheid rechtmäßig (Art. 84 BGG)
- Internationale Amtshilfe USA: Gruppenanfrage ohne Namensnennung zulässig, Betrugsvorwurf bejaht (Art. 26 DBA-USA 96)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.