Gesetzesartikel
Art. 42ter IVG – Höhe
4 Entscheide, in denen Art. 42ter IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit Hilflosigkeit in Körperpflege und Fortbewegung lebt in ambulanter Wohnbegleitung: Heimcharakter bejaht, Hilflosenentschädigung für mittlere Hilflosigkeit verneint (Art. 35ter IVV)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Kind mit Trachealkanüle benötigt rund um die Uhr ständige Interventionsbereitschaft: Überwachung der Atmung ist Behandlungspflege und führt zum Intensivpflegezuschlag (Art. 42ter Abs. 3 IVG)
- Tetraplegikerin erhält Assistenzbeitrag nicht: Hilflosenentschädigung der UVG schliesst IV-Leistung aus (Art. 42quater IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.