Gesetzesartikel
Art. 429 ZGB – Ärztinnen und Ärzte
4 Entscheide, in denen Art. 429 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Betroffene mit paranoider Schizophrenie wehrt sich gegen stationäre psychiatrische Begutachtung: Kein aktuelles Interesse am Entlassungsbegehren, Einweisung nach Art. 449 ZGB zur Abklärung der Verhältnisse zulässig (Art. 449 ZGB)
- Betroffene mit paranoider Schizophrenie erhält Zwangsmedikation ohne wirksame ärztliche Verfügung: Anordnung nach Art. 434 ZGB liegt vor, Isolation im abgeschlossenen 'Viertel' bedarf Prüfung nach Art. 383 i.V.m. Art. 438 ZGB
- Beschwerde gegen ärztliche fürsorgerische Unterbringung erfolgreich: Aufhebung wegen fehlendem vollständigem Sachverständigengutachten nach Art. 450e Abs. 3 ZGB
- Betroffene rügt Unabhängigkeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bei Entlassungsentscheid: KESB gilt als Gericht im materiellen Sinne, Beschwerde abgewiesen (Art. 30 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.