Gesetzesartikel
Art. 41 RPV – Anwendungsbereich von Artikel 24c RPG
4 Entscheide, in denen Art. 41 RPV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführer beantragt Wiederaufbau einer abgebrannten Garage ausserhalb der Bauzone: Kein Nachweis einer nichtlandwirtschaftlichen Nutzung vor dem Stichtag 1. Juli 1972, Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG nicht gegeben
- Bauherrschaft baut Dachgeschoss in Altenteil aus: Anwendung von Art. 24c RPG ausgeschlossen, weil landwirtschaftliche Nutzung fortbesteht (Art. 24c RPG)
- Erben streiten um Anrechnungswert einer Seeparzelle mit Ferienhäuschen: Bundesgericht bestätigt Verkehrswertschätzung von Fr. 1'334'000.-- und lehnt Festlegung auf Fr. 153'000.-- ab (Art. 618 aZGB)
- Umnutzung eines ehemaligen Altersheims ausserhalb der Bauzone in eine Asylunterkunft: Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG bleibt gewahrt, Ausnahmebewilligung rechtmässig
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.