Gesetzesartikel
Art. 4 GSchG – Begriffe
4 Entscheide, in denen Art. 4 GSchG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- SBB erhält Plangenehmigung für provisorische 132-kV-Kabelleitung Schweikrüti–Kilchberg trotz Einwänden von Grundeigentümern gegen Wald-, Gewässer- und Strahlenschutz (Art. 18 Abs. 1 EBG)
- Landwirt klagt gegen kantonalen Gewässerraumplan für Vordere Frenke und Imlisbergbächli: Gewässerraumausscheidung rechtmäßig, Kompensation nicht erforderlich (Art. 36a GSchG)
- Kleinwasserkraftwerk Obergoms: Fassung des Gonerliwassers wegen Landschaftsschutz untersagt, übriges Projekt genehmigt (Art. 22 WRG)
- Restwassersanierung Misoxer Kraftwerke: Unzulässige Interessenabwägung und falsche Berechnungsperiode führen zur Rückweisung (Art. 80 GSchG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.