Gesetzesartikel
Art. 397 OR – Vorschriftsgemässe Ausführung
4 Entscheide, in denen Art. 397 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Fachbeiständin für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erbringt AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit (Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG)
- Arzt für Armee-Rekrutierungszentren arbeitet vier Jahre regelmäßig in militärischer Infrastruktur mit Weisungsbindung und Sozialversicherung: Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis qualifiziert (Art. 319 OR)
- Beschuldigter vermittelt Anlagen im Schneeballsystem: Kostenauflage und Entschädigungsverweigerung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 426 Abs. 2 StPO)
- Beraterin verlangt Auskunft über nach Vertragsende abgeschlossene Transaktion: Kein materiellrechtlicher Auskunftsanspruch bei einfachem Auftrag (Art. 400 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.