Gesetzesartikel
Art. 390 ZPO – Beschwerde an das kantonale Gericht
4 Entscheide, in denen Art. 390 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stadt klagt gegen Privatperson wegen Vertragsverletzung bei Tiefgaragenzufahrt: Schiedsvereinbarung wirksam, Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestätigt (Art. 354 ZPO)
- FIFA klagt vor Schiedsgericht auf Lieferung von WM-Tickets und Zahlung: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Rügen nur Beweiswürdigung betreffen und keine aktenwidrigen Feststellungen oder offensichtlichen Rechtsverletzungen geltend machen (Art. 393 ZPO)
- Bank verzichtet während Rechtsmittelfrist auf Beschwerde gegen Schiedsentscheid der SIX Swiss Exchange: Verzicht gilt als verbindlich und unwiderruflich (Art. 389 Abs. 1 und Art. 392 lit. a ZPO)
- Miteigentümer streitet über Klage gegen Mieterin: Schiedsklausel im Verwaltungsreglement gilt auch für Rechtsnachfolger (Art. 649a Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.