Gesetzesartikel
Art. 39 BV – Ausübung der politischen Rechte
4 Entscheide, in denen Art. 39 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ständeratswahl im Kanton Schaffhausen: Kein politischer Wohnsitz am Wahltag führt zur Aufhebung der Wahl (Art. 34 BV)
- Kandidat für Amtsgerichtspräsident in Solothurn wird im ersten Wahlgang ausgeschlossen: Exklusives Wiederwahlverfahren für amtierende Präsidenten verfassungskonform (Art. 34 BV)
- Kantonsratswahl Appenzell A.Rh.: Gemischtes Wahlverfahren (Majorz/Proporz) verstösst nicht gegen Wahlrechtsgleichheit (Art. 34 Abs. 1 und 2 BV)
- Stimmrechtsbeschwerde: Referendumsbegehren in Aarau scheitert an Unterschriftenzahl; Frist und Quorum verfassungsgemäss (Art. 34 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.