Gesetzesartikel
Art. 38 BPG – Gesamtarbeitsvertrag
4 Entscheide, in denen Art. 38 BPG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitnehmer wird während Probezeit krankgeschrieben: Probezeit verlängert sich um effektive Krankheitstage, Kündigung vor Ablauf wirksam (Art. 335b Abs. 3 OR)
- SBB kündigt Mitarbeiter während gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit: Kündigung zur Unzeit, Weiterbeschäftigungsanspruch nach Art. 336c Abs. 1 Bst. b OR
- Lokführerin mit befristeter Projektleiterfunktion: Zeitkontenverrechnung zulässig, Annahmeverzug nicht nachgewiesen (Art. 15 Abs. 1 SBBG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. d BPG)
- SBB kündigt Mitarbeiter nach zweijähriger beruflicher Neuorientierung: Keine Ablehnung des Stellenangebots 030/16 wegen Arbeitsunfähigkeit, ordentliche Kündigung unrechtmässig (Art. 10 Abs. 3 BPG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.