Gesetzesartikel
Art. 38 BEHG – Rechte
4 Entscheide, in denen Art. 38 BEHG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Amtshilfe an Ontario Securities Commission: Weiterleitung an Strafbehörden und Dokumentenumfang bei Insiderverdacht (Art. 38 Abs. 2 BEHG)
- Amtshilfe: Unabhängiger Vermögensverwalter ist Kunde mit Verfahrensschutz; Weiterleitungsbewilligung an Strafbehörden ohne konkreten Verdacht aufgehoben (Art. 38 BEHG)
- Amtshilfe an norwegische Börsenaufsicht bei Insiderverdacht: Weiterleitung an Strafbehörden zulässig bei doppeltem Straftatbestand und Best-Efforts-Erklärung (Art. 38 Abs. 2 BEHG)
- Amtshilfe an US-Börsenaufsicht SEC wegen Insiderverdacht verweigert: ungenügende Vertraulichkeitsgarantien (Art. 38 Abs. 2 BEHG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.