Gesetzesartikel
Art. 37 UVG – Verschulden des Versicherten
5 Entscheide, in denen Art. 37 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eishockeyspieler mit Trainervertrag erlitt Berufsunfall: Arbeitnehmereigenschaft und Arbeitgeberbestimmung nach UVG (Art. 1a Abs. 1 lit. a UVG)
- Hinterlassenenrente nach Suizid verneint: Vollständige Urteilsunfähigkeit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (Art. 4 ATSG, Art. 6 Abs. 1 UVG, Art. 37 Abs. 1 UVG)
- Versicherter rutscht in der Badewanne aus und bleibt über eine Stunde im heissen Wasser: Unfallbegriff erfüllt trotz Alkoholisierung (Art. 4 ATSG)
- Versicherter schlägt aus Wut mit der Faust gegen eine Wand und verletzt sich: Eventualvorsatz ausschliessend für unfallähnliche Körperschädigung (Art. 6 Abs. 2 UVG)
- Selbstschädigung durch Mischintoxikation: Kein Unfall wegen fehlender Plötzlichkeit bei mehrmaligem Substanzkonsum (Art. 4 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.