Gesetzesartikel
Art. 37 StBOG – Zuständigkeiten
4 Entscheide, in denen Art. 37 StBOG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- A. Sàrl beantragt Aufhebung der Beschlagnahme von Platin-Schmelzgut: Beschwerde nicht zugelassen, da fehlende Parteistellung und unklare Eigentumsverhältnisse (Art. 74a Abs. 4 lit. c IRSG)
- Beschwerde gegen rechtshilfeweise Herausgabe ägyptischer Kulturgüter: Vorzeitige Herausgabe zur Einziehung abgelehnt, Herausgabe zu Beweiszwecken zugelassen (Art. 74a IRSG)
- Beschwerde gegen Herausgabe von Bankunterlagen im internationalen Rechtshilfeverfahren an Israel: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, doppelte Strafbarkeit und Verhältnismässigkeit gegeben (Art. 74 IRSG)
- Entsiegelung im Verwaltungsstrafverfahren: Keine 20-Tage-Frist der StPO, aber Beschleunigungsgebot gewahrt (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.