Gesetzesartikel
Art. 37 ATSG – Vertretung und Verbeiständung
4 Entscheide, in denen Art. 37 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter beantragt Hilflosenentschädigung vor Ablauf des Wartejahres: Anspruch abgelehnt, da einjährige Wartezeit nach Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG zwingend (Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG)
- IV-Stelle versucht rückwirkenden Entzug der unentgeltlichen Rechtsvertretung nach Rentennachzahlung: Keine gesetzliche Grundlage, Entzug unzulässig (Art. 37 Abs. 4 ATSG)
- Versicherter mit PTBS nach Schussverletzung beantragt Invalidenrente: Keine schwere Störung und konsistente Einschränkungen nachgewiesen, Anspruch verneint (Art. 7 Abs. 1 ATSG)
- Invalidenrentner mit minderjähriger Tochter aus Dominikanischer Republik: Ergänzungsleistung nicht erhöht, da Tochter keinen Anspruch auf IV-Kinderrente hat (Art. 9 Abs. 2 ELG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.