Gesetzesartikel
Art. 361 OR – Unabänderlichkeit zuungunsten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
4 Entscheide, in denen Art. 361 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurierdienstleisterin mit Auftragsmodell verletzt Mindeststandards für branchenübliche Arbeitsbedingungen: Arbeitsvertrag qualifiziert, Ferienlohn und Arbeitszeiterfassung fehlen (Art. 4 Abs. 3 Bst. b PG)
- Stundenlohn-Arbeitnehmer fordert Feiertagsentschädigung: Keine ausreichende Spezifikation im Arbeitsvertrag und in den Lohnabrechnungen, Anspruch trotz Gesamtarbeitsvertrag abgelehnt (Art. 322 Abs. 1 OR)
- Fussballtrainer kündigt fristlos per E-Mail: Ankündigung der Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine fristlose Entlassung (Art. 337c OR)
- Aktionärbindungsvertrag nach 30 Jahren wegen übermässiger Bindung im Nachfolgefall unwirksam: zeitliche Begrenzung ex nunc und Verjährung der Konventionalstrafe für Abgangsentschädigung (Art. 27 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.