Gesetzesartikel
Art. 36 AMM-VO: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 36 AMM-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylgesuchsteller aus Georgien: Nichteintreten und Wegweisung nach Deutschland mangels Gesundheitsgefahr (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Transsexuelle Frau mit Genderdysphorie: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Italien trotz Gesundheitsrisiken (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender mit PTBS nach Dublin-Überstellung in die Niederlande: Nichteintreten bestätigt, keine Verletzung von Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Marokkanischer Asylsuchender mit Voranträgen in NL und DE: Nichteintreten und Überstellung in die Niederlande bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.