Gesetzesartikel
Art. 35 AMM-VO: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 35 AMM-VO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender mit früheren Anträgen in Italien: Nichteintreten und Wegweisung nach Italien gemäss AMM-VO bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Dublin-Überstellung nach Polen trotz PTBS und Depression: Keine systemischen Mängel, Gesundheitszustand kein Vollzugshindernis (Art. 3 EMRK)
- Asylgesuchstellerin mit Angststörung: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Dänemarks, keine Verletzung Art. 3 EMRK (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Marokkanischer Asylsuchender mit Voranträgen in NL und DE: Nichteintreten und Überstellung in die Niederlande bestätigt (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.