Gesetzesartikel
Art. 341 OR – Unverzichtbarkeit und Verjährung
4 Entscheide, in denen Art. 341 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Badaushilfe unterschreibt Auflösungsvereinbarung im öffentlichen Dienst: Willkürvorwurf gegen kantonales Gericht abgewiesen, Vereinbarung wirksam (Art. 9 BV)
- Arbeitnehmerin schliesst Austrittsvereinbarung während psychischer Belastung: Vereinbarung wirksam, da kein Willensmangel, keine Umgehung des Kündigungsschutzes und ausgewogenes Verhältnis der Leistungen (Art. 13 BPG)
- Grenzgängerin stimmt 2011 Lohnanpassung in Euro zu, um Arbeitsplatz in der Schweiz zu sichern, und klagt 2015 auf Differenz: Berufung auf Freizügigkeitsabkommen als Rechtsmissbrauch (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
- Fussballtrainer kündigt fristlos per E-Mail: Ankündigung der Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine fristlose Entlassung (Art. 337c OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.