Gesetzesartikel
Art. 34 VwVG – Schriftlichkeit
4 Entscheide, in denen Art. 34 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerdeführerin erhält Verfügung sowohl persönlich als auch an ihre Rechtsvertretung: Zustellung an Vertretung ist fristauslösend, Beschwerde fristgerecht (Art. 11 Abs. 3 VwVG)
- Soziale Dienste beantragen Drittauszahlung nach IV-Leistungsverweigerung: regelmässige Unterstützung ab März 2021 reicht für Beschwerdelegitimation (Art. 66 Abs. 1 IVV)
- Konteninhaberin wehrt sich gegen Herausgabe von Vermögenswerten zur Einziehung nach türkischem Urteil: Verletzung des rechtlichen Gehörs im Auslandsverfahren führt zur Rückweisung (Art. 84 BGG)
- Unternehmen bezahlt Verrechnungssteuer nach informeller Aufforderung: Rückvergütung möglich, da keine Verfügung im Sinn von Art. 5 Abs. 1 VwVG vorliegt (Art. 12 Abs. 1 VStV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.