Gesetzesartikel
Art. 34 DBG: Rechtsprechung und Entscheide
5 Entscheide, in denen Art. 34 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Steuerpflichtiger beantragt Abzug einer Unterhaltskostenpauschale und von Zinsswap-Kosten: Pauschale überschreitet zulässigen Betrag, Swaps fehlen Konnex zur Kapitalschuld (Art. 32 Abs. 2 DBG, Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG)
- Vater mit alternierender Obhut zu je 50% und gezahlten Kinderalimenten darf keinen hälftigen Kinderabzug geltend machen (Art. 35 Abs. 1 lit. a DBG)
- Steuerpflichtige beanstandet Aufrechnung von Pauschalspesen an Mitarbeitende: Geschäftsmässige Begründetheit bei fernstehenden Mitarbeitern bejaht, bei nahestehenden mangels Nachweis verneint (Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG)
- Ehepaar beantragt Abzug von Fr. 18'474 für behinderungsbedingtes Schwimmbad: Vorinstanz prüfte Unzumutbarkeit des externen Besuchs unzureichend, Bundesgericht weist Sache zurück (Art. 33 Abs. 1 lit. h bis DBG)
- Steuerpflichtiger erhält rechtswidrigen Bonus, wird aber im Strafverfahren freigesprochen: Bonus bleibt steuerbar, da keine neutralisierende Rückzahlungspflicht besteht (Art. 16 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.