Gesetzesartikel
Art. 34 BGG – Ausstandsgründe
4 Entscheide, in denen Art. 34 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater eines abgetöteten Fötus klagt gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen strafbaren Schwangerschaftsabbruchs: Keine Parteistellung als geschädigte Person oder Angehöriger (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Asylbewerberinnen aus Sri Lanka reichen zweites Gesuch mit neuen Vorbringen zur sexuellen Belästigung und LTTE-Familienzugehörigkeit ein: Unglaubhaftigkeit führt zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Beschwerdeführer rügt Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter bei Ausstandsgesuch: Spruchkörperbildung am Obergericht Bern entspricht Art. 30 BV und Art. 6 EMRK (Art. 30 Abs. 1 BV)
- Privatklägerin beantragt Strafverfahren gegen Vermieter wegen übler Nachrede nach Zeitungsartikel: Kein rechtlich geschütztes Interesse an Aufhebung der Einstellung, Beschwerde nicht zugelassen (Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.