Gesetzesartikel
Art. 337c OR – Fristlose Auflösung bei ungerechtfertigter Entlassung
4 Entscheide, in denen Art. 337c OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ordentlicher Professor an der UZH wird altershalber entlassen, nachdem das universitäre Vertragsspital sein privatrechtliches Arbeitsverhältnis fristlos beendet hat: Entlassung rechtmässig, da Auflösung am Vertragsspital sachlich zureichender Grund ist (§ 19 Abs. 4 PVO-UZH)
- Kundenbegleiter der SBB wird fristlos gekündigt nach Zwischenfall mit Fahrgast: Kein wichtiger Grund vorliegend, da Schutzverhalten gegenüber Kollegen gerechtfertigt und rechtliches Gehör verletzt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Fussballtrainer kündigt fristlos per E-Mail: Ankündigung der Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine fristlose Entlassung (Art. 337c OR)
- Kassiererin entwendet Vollkorncracker und Aufschnitt im Dienst: fristlose Kündigung gerechtfertigt trotz geringem Wert und langjährigem Arbeitsverhältnis (Art. 337 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.