Gesetzesartikel
Art. 329d OR – Ferien
4 Entscheide, in denen Art. 329d OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kurierdienstleisterin mit Auftragsmodell verletzt Mindeststandards für branchenübliche Arbeitsbedingungen: Arbeitsvertrag qualifiziert, Ferienlohn und Arbeitszeiterfassung fehlen (Art. 4 Abs. 3 Bst. b PG)
- Arbeitgeberin klagt gegen Ferienentschädigung für Vollzeitangestellte: Ausnahme von der gesetzlichen Ferienlohnregelung wegen monatlicher Lohnschwankungen unzulässig (Art. 329d Abs. 1 OR)
- Projektleiter Wassersport mit jährlichem Lohn von Fr. 156'000.-- gilt als höherer leitender Angestellter: Anspruch auf Überzeit- und Sonntagsarbeitsentschädigung entfällt (Art. 3 lit. d ArG)
- Stundenlohn-Arbeitnehmer fordert Feiertagsentschädigung: Keine ausreichende Spezifikation im Arbeitsvertrag und in den Lohnabrechnungen, Anspruch trotz Gesamtarbeitsvertrag abgelehnt (Art. 322 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.