Gesetzesartikel
Art. 326 ZPO – Neue Anträge, neue Tatsachen und neue Beweismittel
4 Entscheide, in denen Art. 326 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Ablehnung der Rechtsöffnung nach Zahlungsbefehl mit Streitwert unter Fr. 30'000.--: Unzulässigkeit wegen fehlender grundsätzlicher Rechtsfrage und mangelhafter Verfassungsrüge (Art. 74 Abs. 1 lit. b und Art. 117 BGG)
- Betriebener erhebt Verrechnungseinwendung erst in Gesuchsantwort: Kostenauferlegung unzulässig, da Rechtsvorschlag keine Begründung erfordert (Art. 75 Abs. 1 SchKG)
- Schuldnerin verliert Konkursverfahren wegen fehlender Sanierungsaussichten: Widerruf der provisorischen Nachlassstundung und Konkurseröffnung vor Ablauf der Frist bundesrechtskonform (Art. 294 Abs. 3 SchKG)
- Ausstandsgrund nach Urteilseröffnung entdeckt: Vorrang der Beschwerde vor Revision trotz Novenausschluss (Art. 51 Abs. 3 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.