Gesetzesartikel
Art. 31a ZDV – Suche nach Einsatzmöglichkeiten
4 Entscheide, in denen Art. 31a ZDV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Zivildienstpflichtiger beantragt Dienstverschiebung wegen Profikarriere im Motorsport und 100%-Stelle: ausserordentliche Härte und Arbeitsplatzverlust nicht glaubhaft gemacht (Art. 46 Abs. 3 Bst. c und e ZDV)
- Verwaltungssekretär bei Staat Zürich kündigt fristlos wegen verspäteter Zivildienstmeldung und mehrfacher Gesprächsverweigerung: Kündigung rechtmäßig (§ 22 Abs. 1 Satz 1 PG/ZH)
- Zivildienstpflichtiger erscheint nicht zum Vorstellungsgespräch beim Einsatzbetrieb: Disziplinarbusse wegen vorsätzlichen Zivildienstversäumnisses bestätigt (Art. 73 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ZDG)
- Zivildienstpflichtiger beantragt Dienstverschiebung wegen drohendem Arbeitsplatzverlust durch Vater-Arbeitgeber: Keine ausserordentliche Härte, Aufgebot von Amtes wegen rechtmässig (Art. 46 Abs. 3 ZDV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.