Gesetzesartikel
Art. 311 ZGB – Von Amtes wegen
5 Entscheide, in denen Art. 311 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gemeinde Galgenen verweigert Kostenübernahme für ausserkantonale Heimplatzierung eines minderjährigen Kindes: Unterstützungswohnsitz bleibt am letzten gemeinsamen Wohnsitz mit Elternteil trotz Fremdplatzierung (Art. 7 Abs. 3 lit. c ZUG)
- Vater verweigert ADHS-Behandlung seines Kindes und instrumentalisiert es im Elternkonflikt: Alleinige elterliche Sorge der Mutter bestätigt, gemeinsame Sorge beeinträchtigt Kindeswohl (Art. 298d Abs. 1 ZGB)
- Vater verliert gemeinsame elterliche Sorge wegen chronischem Konflikt, Instrumentalisierung des Sohnes und diagnostizierter Anpassungsstörung des Kindes (Art. 298d Abs. 1 ZGB)
- Vater beantragt gemeinsame elterliche Sorge, obwohl Tochter ihn seit 16 Monaten nicht kennt und Mutter jede Kooperation verweigert: Alleinsorge der Mutter bleibt bestehen (Art. 298b Abs. 2 ZGB)
- Alleinzuteilung elterlicher Sorge wegen chronischer Kommunikationsunfähigkeit: Massstab niedriger als bei Sorgerechtsentzug (Art. 298d Abs. 1 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.