Gesetzesartikel
Art. 310 ZPO – Berufungsgründe
5 Entscheide, in denen Art. 310 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt Obhut und verhindert Wegzug des Kindes nach Deutschland: Obhuts- und Wegzugsentscheid zugunsten der Mutter bestätigt (Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB)
- Ehefrau klagt gegen Abänderung des Eheschutzentscheids nach vierjähriger Trennung: Unterhaltsbeiträge wegen verminderten Einkommens und Zumutbarkeit eigener Erwerbstätigkeit reduziert (Art. 179 Abs. 1 ZGB)
- Mieterin mit Hörbehinderung kündigt Vermieter wegen Katzentüren; Vermieter kündigt zurück mit Verweis auf gestörtes Vertrauensverhältnis – ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Beschwerde gegen Abweisung einer Vormerkung zur Sicherung behaupteter Grunddienstbarkeiten: Kein nicht wieder gutzumachender Nachteil, Beschwerde abgewiesen (Art. 961 ZGB)
- Wechsel der Richterbank ohne Begründung: Vorinstanz verletzt Anspruch auf verfassungsmässiges Gericht durch Nichteintreten (Art. 30 Abs. 1 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.