Gesetzesartikel
Art. 31 VZV – Informationspflicht
4 Entscheide, in denen Art. 31 VZV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Führerausweisentzug nach Verurteilung wegen selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit: Warnungsentzug mangels Verschuldens unzulässig, Sache zur Prüfung eines Sicherungsentzugs zurückgewiesen (Art. 16 SVG)
- Führerausweisentzug wegen ungenügendem Abstand auf Autobahn: mittelschwerer Fall bestätigt, kein Verzicht trotz tadellosem Leumund (Art. 16 Abs. 2, 3 lit. a SVG)
- Arzt überschreitet Tempo innerorts um 21 km/h: Führerausweisentzug bestätigt trotz Berufshärte, kein leichter Fall (Art. 16 Abs. 2 SVG)
- Führerausweisentzug wegen Schleuderns auf Schneematsch innerorts: mindestens mittelschweres Verschulden schliesst leichten Fall aus (Art. 16 Abs. 2 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.