Gesetzesartikel
Art. 31 OR – Aufhebung des Mangels durch Genehmigung des Vertrages
4 Entscheide, in denen Art. 31 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter kündigt Aktienübertragungsvertrag mit Kindern wegen angeblichen Irrtums: Feststellungsklage der Kinder zur Vertragsrechtmäßigkeit zulässig, Anfechtung mangels hinreichender Substanziierung unwirksam (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR)
- Kaufvertragsklausel zur Dividende 2015 wird als Garantieversprechen qualifiziert: Käufer haftet für Auszahlung von CHF 300'000 an Verkäufer (Art. 111 OR)
- Beschwerdeführer beantragt Revision wegen angeblicher Falschaussage der Klägerin im Strafverfahren: Keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im Sinne von Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG, Revision abgewiesen (Art. 123 Abs. 1 und 2 lit. a BGG)
- Eheleute vereinbaren hälftige Tragung aller Nach- und Strafsteuern in Scheidungskonvention: Klausel ist teilweise nichtig, weil Strafsteuern einer juristischen Person nicht vertraglich auf natürliche Person übertragbar sind (Art. 20 Abs. 1 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.