Gesetzesartikel
Art. 31 LSV – Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten
4 Entscheide, in denen Art. 31 LSV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bauherrin beantragt Ausnahmebewilligung für Neubau mit 12 Schlafzimmern an stark befahrener Strasse: Überschreitung der nächtlichen Immissionsgrenzwerte um 9 dB(A) rechtfertigt keine Ausnahme nach Art. 31 Abs. 2 LSV
- Anlagestiftung beantragt Baubewilligung für Wohnüberbauung auf lärmbelastetem Areal: Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV abgelehnt wegen unzureichendem Nachweis sämtlicher verhältnismässiger Lärmschutzmassnahmen und fehlender umfassender Interessenabwägung (Art. 31 Abs. 2 LSV)
- Baubewilligung für Einfamilienhäuser in lärmintensivem Gebiet abgelehnt: Immissionsgrenzwerte müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden, Lüftungsfensterpraxis ist gesetzwidrig (Art. 22 USG)
- Erleichterungen bei Strassenlärm-Sanierung: Wall zu teuer, aber Bund zahlt künftige Überbauungskosten (Art. 17 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.