Gesetzesartikel
Art. 30 EntG – Kombiniertes Enteignungsverfahren: Publikation
4 Entscheide, in denen Art. 30 EntG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eisenbahnlärmsanierung: Neue Begehren in Beschwerdeverfahren unzulässig, Nichteintreten mangels Übereinstimmung mit Einsprache (Art. 18f EBG)
- Vereinfachtes Eisenbahnplangenehmigungsverfahren ohne formelle Einsprache: Beschwerdezulässigkeit trotz Fristversäumnis gewährt (Art. 18f Abs. 1 Satz 2 EBG)
- Tunnelbau verursacht Gebäudeschäden: Verwirkung entfällt bei Vertrauensschutz durch Rissprotokoll, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 41 Abs. 1 und 2 EntG)
- Quellbeeinträchtigung durch Tunnelbau: Kein Naturalersatz wegen Unverhältnismässigkeit (Art. 18 Abs. 1 EntG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.