Gesetzesartikel
Art. 3 VPVKEG: Rechtsprechung und Entscheide
4 Entscheide, in denen Art. 3 VPVKEG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Rentner mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Prämienverbilligung 2016: Mitwirkungspflicht erfüllt durch Nachweis fehlender BVG-Leistungen, Nichteintreten der Vorinstanz aufgehoben (Art. 10 VPVKEG)
- Rentner mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Prämienverbilligung für 2015: Vorinstanz darf nicht mangels Mitwirkungspflicht nicht eintreten, da Unterlagen zur fehlenden BVG-Versicherung vorgelegt (Art. 13 VwVG)
- Deutscher Rentner mit Schweizer AHV-Rente beantragt Prämienverbilligung in der Schweiz: Nichteintreten wegen fehlender Aufnahmebestätigung der deutschen Krankenversicherung nach Art. 66a Abs. 1 KVG
- Schweizer Rentner mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Prämienverbilligung: Anspruch besteht, aber nur auf Basis der staatlichen Durchschnittsprämie, nicht der effektiven Prämie (Art. 3 Abs. 2 VPVKEG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.