Gesetzesartikel
Art. 29 AVIG – Zweifel über Ansprüche aus Arbeitsvertrag
4 Entscheide, in denen Art. 29 AVIG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitslosenkasse haftet für unterlassene Geltendmachung subrogierter Lohnansprüche gegen früheren Arbeitgeber (Art. 82 AVIG)
- Bundesangestellter kündigt fristlos wegen Treuepflichtverletzungen: Kündigung wegen Verspätung unwirksam, Lohnfortzahlung und Entschädigung zugesprochen (Art. 10 Abs. 4, Art. 34b BPG)
- Rückforderung von Taggeldern bei Zweifelsfall nach Art. 29 AVIG unzulässig, keine Analogie zu Insolvenzentschädigung (Art. 25 Abs. 1 ATSG, Art. 55 Abs. 2 AVIG)
- Arbeitslose Person bezieht Taggelder trotz Konkurs: Spätere Befriedigung zweifelhafter Lohnforderungen verschiebt Rahmenfristbeginn nicht (Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 2, Art. 11 Abs. 3, Art. 29 Abs. 1 AVIG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.