Gesetzesartikel
Art. 286 StGB – Hinderung einer Amtshandlung
4 Entscheide, in denen Art. 286 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Straffälliger Ausländer mit schweizerischer Lebenspartnerin und gemeinsamem Kind beantragt Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA: Keine biographische Kehrtwende trotz familiärer Integration, Aufenthaltsbeendigung verhältnismässig (Art. 8 EMRK)
- Beschwerde gegen Strafurteil wegen Hinderung einer Amtshandlung und Verkehrsregelverletzungen: Teilweise Aufhebung wegen Doppelverwertungsverbot und Kostenfehler (Art. 286 StGB, Art. 431 Abs. 1 StPO)
- Fahrerin parkt vor Kindergarten auf dem Trottoir und telefoniert am Steuer: Hinderung einer Amtshandlung und mehrfache Verkehrsregelverletzung bestätigt (Art. 286 StGB, Art. 100 Ziff. 1 Abs. 2 SVG)
- Beschuldigter flieht zweimal vor Polizei und fährt mit 170 km/h innerorts: Entsiegelung seines Mobiltelefons zur Aufklärung der Straftaten zulässig trotz Aussageverweigerungsrecht (Art. 248 StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.