Gesetzesartikel
Art. 271 StGB – Verbotene Handlungen für einen fremden Staat
4 Entscheide, in denen Art. 271 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Schweizer Staatsangehöriger klagt Banken wegen Zahlungsverweigerung im Zusammenhang mit US-Sanktionen an: Nötigungsvorwurf scheitert am Fehlen vergleichbarer Zwangswirkung (Art. 181 StGB)
- Verwaltungsratspräsident übergibt Kundendossiers der B. AG direkt an US-Justizdepartement ohne Bewilligung: Verbotene Handlung für fremden Staat gemäss Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB liegt vor
- Beschwerdeführer verlangen Nichtigkeit der Amtshilfe-Schlussverfügung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und treuwidriger Datenbeschaffung im US-Bankenprogramm: Bundesgericht weist Beschwerde ab (Art. 7 lit. c StAhiG)
- US-Staatsbürger nutzt panamaische Domizilgesellschaft zur Steuervermeidung: Amtshilfe an die USA zur Aufklärung von Betrugsdelikten nach Art. 26 DBA-USA 96 gewährt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.