Gesetzesartikel
Art. 262 OR – Untermiete
4 Entscheide, in denen Art. 262 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Somalische vorläufig Aufgenommene beantragt Familiennachzug für Sohn: Unklare Abstammung und unvollständige Prüfung der Voraussetzungen führen zur Rückweisung (Art. 85 Abs. 7 AIG)
- Vermieterin kündigt während laufendem Schlichtungsverfahren: Kündigung wegen Schlüsselhinterlegung und Untermiete unwirksam, da keine Mahnung erfolgte und keine schweren Pflichtverletzungen vorlagen (Art. 271a Abs. 1 lit. d und e OR)
- Kandidat beanstandet Note 3.5 im Fach Recht und fehlendes Protokoll beim Kurzreferat bei der höheren Fachprüfung für Steuerexperten: Bewertung nachvollziehbar, kein Verstoß gegen rechtliches Gehör (Art. 43 Abs. 1 BBG)
- Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Untermiete: Sache zur neuen Beurteilung an Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 271 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.