Gesetzesartikel
Art. 260ter StGB – Kriminelle und terroristische Organisationen
4 Entscheide, in denen Art. 260ter StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bundesanwaltschaft beantragt Verwahrung wegen Verstosses gegen Al-Qaïda/IS-Gesetz: Verwahrung abgelehnt, weil Verstoss gegen Art. 2 Abs. 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz keine taugliche Anlasstat ist (Art. 64 Abs. 1 StGB)
- Türkischer Staatsbürger wegen Rekrutierung für HPG an Deutschland ausgeliefert: Beidseitige Strafbarkeit und Einrede des politischen Delikts verneint (Art. 2 Ziff. 1 EAUe)
- Beschwerde gegen Verurteilung wegen Beteiligung an krimineller Organisation und Förderung rechtswidrigen Aufenthalts: Höchststrafe falsch berechnet, unzulässige Straferhöhungen wegen Gastrechtsmissbrauch und Sozialhilfebezug (Art. 49 Abs. 1 StGB)
- Türkischer Flüchtling in der Schweiz wird wegen Unterstützung der TKP/ML an Deutschland ausgeliefert: Einrede des politischen Delikts verneint, beidseitige Strafbarkeit gegeben (Art. 260ter StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.