Gesetzesartikel
Art. 244 ZPO – Vereinfachte Klage
4 Entscheide, in denen Art. 244 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Anwaltlich vertretener Kläger beantragt in der Berufung lediglich 'die Klage sei gutzuheissen' ohne Bezifferung: Nichteintreten der Vorinstanz bestätigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Konkursmasse erhebt unbezifferte Forderungsklage wegen Revisionshaftung: Klage nicht zulässig, weil Unmöglichkeit der Bezifferung erst nach Klageschrift dargelegt wurde (Art. 85 Abs. 1 ZPO)
- Beklagte erscheint unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung im vereinfachten Verfahren: Säumnisfolge tritt unmittelbar ein, Gehörsrüge verneint (Art. 234 Abs. 1 ZPO)
- Anfechtung Stockwerkeigentümerbeschlüsse: Streitwert zu tief und keine Verfassungsrüge, Nichteintreten (Art. 74 Abs. 1 lit. b BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.